Matthias Purdel, FDP
Als Liberaler sehe ich als dringend geboten, dass aus einer Erwerbstätigkeit ein Einkommen erzielt werden muss, mit dem mindestens die existentiellen Grundlagen abgesichert sind. Dies mit dem Mittel eines gesetzlichen Mindestlohnes zu erreichen lehne ich jedoch aus verschiedenen Gründen ab. Wer Langzeitarbeitslos oder gering qualifiziert ist, verliert durch die Einführung gesetzlicher Mindestlöhne jegliche Perspektive. Die geringe Produktivität seiner Arbeit lässt keine höheren Löhne zu und beraubt die Chancen auf einen Arbeitsplatz. Das ist das Gegenteil von sozialer Gerechtigkeit. Von einem Mindestlohn, den man nicht bekommt, weil der Arbeitsmarkt diese Arbeitsplätze nicht anbietet, kann man nicht leben. Weiter sehe ich einen tiefen Eingriff in die Tarifautonomie (Artikel 9 Absatz 3 GG), wonach ein verfassungsrechtlich verbürgtes System der Tarifautonomie die Regelungskompetenz über Löhne den Tarifparteien zuordnet. In diesem Zusammenhang muss auf die Gefahr hingewiesen werden, dass sich bei der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns das Lohngefüge generell an diesem Mindeststandart orientiert. Dass ein gesetzlicher Mindestlohn das Problem zu niedriger Einkommen nicht verhindert, zeigen die statistischen Erhebungen anderer europäischer Länder, in denen ein gesetzlicher Mindestlohn Anwendung findet. In Deutschland ergibt sich ein gewisser Mindestschutz hinsichtlich der Höhe des Arbeitsentgelts aus dem Verbot sittenwidriger Löhne (§ 138 Abs. 1 BGB) Als sittenwidrig werden Löhne in den meisten Fällen dann betrachtet, wenn sie mindestens ein Drittel unterhalb des orts- bzw. branchenüblichen Lohns liegen. Die oben erwähnten Erhebungen zeigen jedoch, dass sich die vereinbarten Mindestlöhne zwischen max. 50 % in Irland und minimal 32 % in Estland bewegen und somit dieses Problem nicht lösen. Mit der Einführung des Liberalen Bürgergeldes, wie es die FDP vertritt, ließe sich diese Problematik jedoch einfach und transparent lösen und über eine sogenannte Negativsteuer ein Mindesteinkommen garantieren. Dies würde größeren Teilen der ärmeren Bevölkerung Vorteile bringen und die dabei entstehenden Kosten gerechter auf die Gesellschaft als ganzes Verteilen. Der Vorteil für die Gesellschaft läge in der gesamtökonomischen Bilanz. Weiter könnte auf diesem Weg die kaum zu überblickende Vielzahl von Sozialleitungen ersetzt werden, da die Auszahlung des Liberalen Bürgergeldes über die zutreffenden Finanzämter erfolgt. Derzeit werden ca. 140 Sozialleistungen von 45 verschiedenen Behörden ausgezahlt. In diesem System erhält der Findige häufig mehr, als der wirklich Bedürftige. Weiter besteht im Liberalen Bürgergeld die Möglichkeit eines Hinzuverdienstes, ohne dass dieses Kürzungen, wie in der bisherigen Praxis des SGB-II, zur Folge hat. Dies sehe ich als leistungsorientierter an und böte den Betroffenen bessere Entfaltungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, unabhängig vom Marktwert ihrer Arbeit. Selbst niedrig qualifizierte Tätigkeiten können genutzt werden, um wertvolle Arbeitserfahrungen zu sammeln und eröffneten die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung.