Thomas Bareiß, CDU
CDU und CSU gewährleisten Mindesteinkommen für alle in Deutschland. Das für ein menschenwürdiges Leben notwendige Einkommen sichert nicht ein einheitlicher, gesetzlicher Mindestlohn, sondern, wo dies erforderlich ist, eine Kombination aus fairen Löhnen und ergänzenden staatlichen Leistungen. Für uns gilt: Wer arbeitet, muss mehr haben, als wer nicht arbeiten würde. Ein Mindesteinkommen macht Arbeit gerade auch für die Arbeitsuchenden ohne Berufsabschluss oder mit geringer Qualifikation, aber auch für Ältere in Unternehmen attraktiver. Mit dem Mindesteinkommen gelingt es, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen – mit dem Mindestlohn werden Arbeitsplätze zerstört. Wer Vollzeit arbeitet soll in der Regel von seinem Einkommen leben können. Das werden wir beim Arbeitnehmerentsendegesetz weiter gewährleisten. Mit dem Mindestarbeitsbedingungsgesetz greifen wir dort ein, wo keine Tarifbindung vorhanden ist. Zur Verhinderung von Lohndumping wollen wir das Verbot sittenwidriger Löhne gesetzlich klarstellen. Wir glauben nicht, dass der Staat dafür geeignet ist, besser Lohnfindung vorzunehmen als die Tarifvertragsparteien selbst. Vielmehr würde ein Mindestlohn voraussichtlich mehrere tausend Arbeitsplätze vernichten. Diese Haltung gründet darauf, dass ein solcher Mindestlohn gerade zu Lasten der4 Schwächsten in unserer Gesellschaft gehen würde – und deshalb alles andere als gerecht wäre. Prognosen des Ifo-Institutes in München und des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle gehen davon aus, dass ein Mindestlohn von 7,50 Euro, wie er immer wieder in der Diskussion auftaucht, 620000 Arbeitsplätze kosten würde. Ein weiteres Problem ist, dass ein Mindestlohn leicht im Wahlkampf missbraucht werden kann, so dass eine einmal festgelegte Höhe nicht lange Bestand haben wird. Die Verlockung ist groß, gerade für Oppositionsparteien, einen sehr hohen Mindestlohn zu versprechen, nur um Wählerstimmen gewinnen zu können. Welchen wirtschaftlichen Schaden die Umsetzung eines solchen Wahlversprechens nach sich zieht, muss eine Oppositionspartei dabei erst einmal nicht berücksichtigen, im Gegensatz zu einer Regierungspartei. Es ist deshalb immer leicht, aus der Opposition heraus Forderungen zu stellen, wie dies etwa die Linke tut; wesentlich schwieriger ist es dagegen, diese Forderung auch tatsächlich in der Regierungsarbeit umzusetzen. Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn – wie ihn die SPD favorisiert – würde überall gelten. Aber mit dem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn erreicht man in so mancher Branche wenig bis nichts. Denn ein großer Teil der tariflichen Lohnuntergrenzen liegt deutlich über einem gesetzlichen Mindestlohn. Das gilt für viele Teile der Metallindustrie. Die IG Chemie ist gar gegen einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Chemiegewerkschafter befürchten, dass die Chemiearbeiter in den Tarifverhandlungen sagen: „Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn sollte unsere Orientierungsmarke sein! Lasst uns die tarifliche Lohnuntergrenze für die Chemische Industrie auf das Niveau des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns absenken!“ Dann wäre der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ein Argument der Arbeitgeber zur Senkung höherer Tariflöhne. Das darf nicht sein. Für andere Branchen wäre ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn schlicht zu hoch. Die erhöhten Personalkosten wären am Markt nicht mehr zu erwirtschaften. Statt eines flächendeckenden Mindestlohns ziehe ich deshalb ein anderes Modell vor. Wo es möglich und gewünscht ist, können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam auf eine Ausweitung des Entsendegesetzes einigen und dadurch einen branchenbezogenen Mindestlohn vereinbaren. Ein Beispiel hierfür ist die Einigung bei den Briefzustellern zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband Postdienste. Wenn eine solche Einigung nicht möglich ist, benötigen wir stattdessen eine ergänzende Einkommenssicherung. Falls das Einkommen aus einer normalen Beschäftigung nicht ausreicht um ein angemessenes Leben führen zu können, erlässt der Staat Steuern und Sozialabgaben. Dadurch wird auch bei einem niedrigen Lohn das zum Leben erforderliche Einkommen gesichert.
Grundsätzlich entscheiden die Arbeitgebervertreter und die Arbeitnehmervertreter, die in der jeweiligen Branche die tarifpolitische Verantwortung tragen, über eine Lohnuntergrenze. Dennoch gehört es zur notwendigen Verantwortung einer Regierung, im Bundeskabinett darüber zu entscheiden, ob die Verhandlungsergebnisse der Sozialpartner per Verordnung verbindlich gemacht werden. Denn es könnte sein, dass berechtigte Interessen keinen Eingang in die Entscheidung der Sozialpartner finden. So bleibt das Letztentscheidungsrecht im Rahmen der Entscheidungsfindung auf Basis des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes beim Bundeskabinett. Beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz entscheidet primär das Bundesarbeitsministerium. Aber in bestimmten Konstellationen liegt das Letztentscheidungsrecht bei Erstanträgen ebenfalls beim Bundeskabinett. Zusammengefasst heißt es: Die Initiative für die Festsetzung eines Mindestlohnes und das Bestimmen der Höhe des Mindestlohnes liegt nicht bei der Politik, sondern bei den Vertretern der betreffenden Branche. Die Politik prüft lediglich, ob alle notwendigen Bedingungen und Bestimmungen eingehalten sind.