Winfried Hermann, GRÜNE
Lohndumping und Unterbietungskonkurrenz zu Lasten von Löhnen und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten sind ein wachsendes Problem in Deutschland. Seit Mitte der 90er Jahre ist die Armutsquote von Erwerbstätigen sogar stärker gestiegen als in den USA. Vergleicht man die Jahre 1995 und 2006, so ist der Niedriglohnanteil um 43 Prozent angewachsen. Wir sind der Auffassung, dass Deutschland schon längst zu verbindlichen Regelungen für Mindestarbeitsbedingungen hätte kommen müssen, um die Lohnspirale nach unten zu stoppen. Seit 2004 liegen unsere Vorschläge dazu vor. Wiederholt haben wir seit 2005 parlamentarische Initiativen dazu gestartet. Tarifverträge und die Regelungskraft der Sozialpartner bieten keinen hinreichenden Schutz gegen Fehlentwicklungen mehr. In den vergangenen Jahren haben tariflich organisierte Branchen mit sehr niedrigen Entgelten genauso zugenommen wie tariflich nicht organisierte Bereiche mit Niedriglöhnen. Die große Koalition hat zur Eindämmung von Lohndumping nicht annähernd das geleistet, was eigentlich notwendig ist. Als Ergebnis ihrer Gesetzgebung bleibt Deutschland in Sachen Mindestlohn ein durchlässiger Flickenteppich. Mindestens drei Viertel der Beschäftigten im Niedriglohnsektor werden von den Gesetzesänderungen, die die Koalition aus CDU/CSU und SPD verabschiedet hat, überhaupt nicht erreicht. Wir fordern, die Schlupflöcher umgehend zu schließen und einen zuverlässigen Schutz von Niedrigstlöhnen in Deutschland sicherzustellen. Dazu haben wir ein Modell vorgeschlagen, das keine Löcher und Falltüren hat und Mindestlöhne für alle Beschäftigten in allen Branchen einführt:
• Wir wollen die Aufnahme aller Branchen ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Eine Beschränkung auf Tarifverträge einzelner Branchen - wie bisher - ist weder europarechtlich geboten noch inhaltlich gerechtfertigt.
• Wir schlagen die Einrichtung einer Mindestlohn-Kommission nach dem Vorbild der Low-Pay Commission in Großbritannien vor. Die Mindestlohn-Kommission setzt sich aus Vertretern der Sozialpartner und der Wissenschaft zusammen. So wird die Höhe der Mindestlöhne unter umfassender Berücksichtigung der sozialen und ökonomischen Auswirkungen festgelegt.
• Wir wollen eine generelle Lohnuntergrenze festschreiben, deren Höhe von der Mindestlohn-Kommission festgelegt wird. Diese Grenze ist für alle verbindlich und darf von keinem Betrieb und in keinem Beschäftigungsverhältnis unterschritten werden. Mit dieser Untergrenze wird zukünftig Lohndumping zu Lasten der Beschäftigten und Steuerzahler wirksam verhindert.
• Wir wollen die Einführung von branchen- und regionalspezifischen Mindestlöhnen ermöglichen, die über der allgemeinen Lohnuntergrenze liegen. So können Mindestarbeitsentgelte für einzelne Wirtschaftszweige bundesweit oder regional auch oberhalb der Lohnuntergrenze festgesetzt werden und allgemeine Gültigkeit erhalten.
• Wir wollen die Möglichkeit zur Allgemeinverbindlicherklärung von regionalen Tarifverträgen durch die zuständigen Landesbehörden, um die Tariftreueregelungen bei öffentlicher Auftragsvergabe in den Bundesländern auch weiterhin effektiv anwenden zu können und Lohndumping und bodenlosen Unterbietungswettbewerb bei der Ausführung öffentlicher Aufträge so zu verhindern.
Bisher gibt es keine allgemeine Lohnuntergrenze. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurde durch die große Koalition lediglich für acht Branchen geöffnet, um tarifliche Mindestlöhne allgemeinverbindlich zu machen. Das bleibt weit hinter den Anforderungen zurück. Nicht aufgenommen wurde zum Beispiel die Zeitarbeit mit rund 700.000 Beschäftigten. Ohne Schutz bleiben auch hunderttausende Beschäftigte in anderen Branchen wie der Gastronomie und der Fleischerei, die ebenfalls von Niedrigstlöhnen gefährdet sind oder bereits zu Dumpinglöhnen arbeiten. In den Gesetzen der Bundesregierung sind außerdem Bestimmungen enthalten, die den Schutz vor Niedrigstlöhnen in großem Umfang durchlöchern. Lohndumping bleibt weiterhin Tür und Tor geöffnet, da ein Vorrang für bestehende Tarifverträge vorgesehen ist. Damit wird die Friseurin in Sachsen auch weiterhin mit drei Euro pro Stunde abgespeist. Der Tarifausschuss bekommt außerdem eine Vetomöglichkeit. Die Spitzenorganisation der Arbeitgeber kann so tarifliche Mindestlöhne verhindern, die von den Sozialpartnern in der Branche vereinbart wurden. Diese Löcher und Falltüren gibt es in unserem Modell nicht. Wir meines es Ernst mit dem Schutz vor Lohnarmut. Wir wollen, dass Armut trotz Arbeit ein Ende hat. Ich hoffe, ich habe Ihnen unsere Argumente für die Notwendigkeit von Mindestarbeitsbedingungen in Deutschland verständlich machen können.