Andreas Schwarz, GRÜNE
Ich setze mich dafür ein, dass eine generelle Lohnuntergrenze mit 7,50 Euro je Stunde (gesetzlicher Mindestlohn) festschrieben wird. Eine Mindestlohnkommission soll darüber hinaus (!) die Höhe der Mindestlöhne unter Berücksichtigung der sozialen und ökonomischen Auswirkungen besprechen, wobei sie an die generelle Lohnuntergrenze mit 7,50 Euro je Stunde gebunden ist.
Meines Erachtens ist es das Recht und die Pflicht des Gesetzgebers, dass er einzugreifen hat, wenn und soweit die Tarifautonomie die Funktion des Ausgleichs nicht (mehr) wahrnehmen kann und der kollektive Mechanismus der Richtigkeitsvermutung der tariflichen Regelung nicht (mehr) gerechtfertigt erscheint. Schließlich wollen wir alle kein Lohndumping zu Lasten der Beschäftigten und Steuerzahler.
Daher setze ich mich für Mindestarbeitsentgelte für einzelne Wirtschaftszweige bundesweit oder regional auch oberhalb der Lohnuntergrenze ein.